Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland*
*Die Änderungen der Deutschen Gesetze aufgrund der EU-Rechtsprechung sind abzuwarten. (s. Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 10. September 2009 (Az.: C-269/07))Folgen für die Riesterförderung / Riesterrente
Endet die unbeschränkte Steuerpflicht des Zulagenberechtigten in der Bundesrepublik Deutschland (Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland) sind die bisher gewährten Zulagen und die darüber hinausgehenden Steuerermäßigungen zurückzuzahlen.
Antrag auf Stundung / Antragsfrist
Wird ein Antrag auf Stundung nach § 95 Abs 2 EStG gestellt, wird die Rückzahlung bis zum Beginn der Rente gestundet.
Der Antrag kann innerhalb eines Jahres, nachdem die letzte Bescheinigung (Bescheinigung aus dem Jahr des Umzugs) nach § 92 EStG erteilt wurde, gestellt werden.
Zu Beginn der Rente kann die Stundung verlängert werden, wenn mindestens 15 % der monatlichen Rente zur Tilgung des gestundeten Betrages zurückgezahlt werden.






