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Kreis Cochem-Zell

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Reichsburg in Cochem
Fotonachweis:
Kreisverwaltung Cochem-Zell

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Wiederaufnahme der Versicherung
(Riester und freiwillige Versicherung ohne Förderung)

Grundsätze
Hatten Sie für einen Vertrag die beitragsfreie Versicherung beantragt, können Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Zahlung wieder aufnehmen. In diesem Fall gelten weiterhin die bisherigen Vertragsbedingungen.

Erhalten Sie Entgelt von einem Arbeitgeber, der Mitglied der RZVK ist, wird der Beitrag vom Arbeitgeber einbehalten und an die RZVK überwiesen.

Verfahren

wenn Sie Entgelt von einem Mitglied (Arbeitgeber) der RZVK erhalten
Sie teilen Ihrem Arbeitgeber schriftlich mit, dass Sie ab einem bestimmten Zeitpunkt die Zahlung wieder aufnehmen möchten.
Den Zeitpunkt der Änderung sollten Sie vorher mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen, da bestimmte Vorlaufzeiten für die entsprechenden Eingaben erforderlich sind.
Ihr Arbeitgeber wird die RZVK informieren und die Beiträge von Ihrem Entgelt einbehalten.

wenn Sie selbst die Beiträge zahlen
Sie teilen der RZVK mit, dass Sie die Versicherung ab einem bestimmten Zeitpunkt wieder aufnehmen möchten. Sobald Ihnen die Informationen über Bankverbindung und Verwendungszweck vorliegen, richten Sie einen entsprechenden Dauerauftrag ein.
 

Mehr zum Thema:
weiterBeitragsfreistellung der Versicherung
weiterWechsel der Förderwege*

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