Wiederaufnahme der Versicherung (Entgeltumwandlung)
Grundsätze
Hatten Sie für Ihre Entgeltumwandlung die beitragsfreie Versicherung beantragt, können Sie zu einem späteren Zeitpunkt die
Zahlung wieder aufnehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der Mitglied der Rheinischen
Zusatzversorgungskasse ist.
Verfahren
Sie teilen Ihrem Arbeitgeber schriftlich mit, ab wann und mit welchem Betrag Sie die Zahlung wieder aufnehmen möchten.
Den Zeitpunkt der Änderung sollten Sie vorher mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen, da bestimmte Vorlaufzeiten für die Eingaben in das Abrechnungsverfahren erforderlich sind.
Ihr Arbeitgeber wird die RZVK entsprechend informieren.
Vordruck
Verwenden Sie für die Mitteilung bitte den Vordruck
Antrag auf Änderung einer freiwilligen Versicherung.
Ergänzen Sie den Vordruck handschriftlich um folgenden Hinweis:
"Ich möchte die Zahlung für den bisher beitragsfreien Vertrag wieder aufnehmen"
Den Vordruck können Sie direkt im Internet aufrufen und ausfüllen oder beim Kundenservice der RZVK (
(0221) 8273 4004) anfordern.






