Wechsel der Förderwege*
Grundsätze
Bei den Rheinischen Versorgungskassen können Sie jederzeit kostenlos zwischen den unterschiedlichen Förderwegen (z.B. Riesterförderung statt Entgeltumwandlung) wechseln. Sie können aber auch die Riesterförderung und die Entgeltumwandlung gleichzeitig in Anspruch nehmen.
Sie sollten regelmäßig überprüfen welcher Förderweg für Sie der Günstigste ist. Ein Wechsel könnte für Sie besonders dann sinnvoll sein, wenn folgende Änderungen eintreten:
- Änderung des Familienstandes
- Geburt eines Kindes
- Wegfall des Kindergeldanspruchs
- Änderungen der Einkommensverhältnisse
- Änderung der Rechtslage
Nähere Informationen über die Auswirkungen der Änderungen erhalten Sie über den Kundenservice der RVK Tel. (02 21) 82 73-40 04.
Verfahren
Über Ihren Arbeitgeber stellen Sie einen Antrag für den neuen Förderweg und beantragen schriftlich für Ihren bisherigen Vertrag die beitragsfreie Versicherung. Sie können auf dem Antrag für die neue Versicherung vermerken, dass Sie die bisherige Versicherung zum selben Zeitpunkt beitragsfrei stellen möchten.
Ein neuer Vertrag wird zu den aktuell gültigen Vertragsbedingungen abgeschlossen. Besteht für die "neue" Förderung bereits ein beitragsfreier Vertrag, kann dieser unter den alten Vertragsbedingungen wieder aufleben.
Den Zeitpunkt der Änderung sollten Sie vorher mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen, da bestimmte Vorlaufzeiten für die Eingaben in das Abrechnungsverfahren erforderlich sind. Ihr Arbeitgeber wird die RZVK über die Beitragsfreistellung informieren.
* Diese Informationen gelten für Entgeltumwandlungen, Riesterverträge und Verträge ohne Förderung
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