Entgeltumwandlung und Riesterförderung
Die von Ihrem Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersversorgung (Betriebsrente) können Sie durch eigene Beitragszahlungen unter Berücksichtigung der staatlichen Fördermöglichkeiten (Entgeltumwandlung oder Riesterförderung) ergänzen. Somit haben Sie in allen Fragen der betrieblichen und ergänzenden Altersversorgung einen kompetenten und verlässlichen Partner.
Sie können jederzeit die Beiträge Ihren persönlichen Verhältnissen anpassen. Durch eine schriftliche Mitteilung an die Abrechnungsstelle Ihres Arbeitgebers können Sie den Beitrag für Ihre freiwillige Versicherung erhöhen, verringern oder auch die Versicherung beitragsfrei stellen.
Durch eine Änderung des Beitrags entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.
Formular: Antrag auf Änderung einer freiwilligen Versicherung
... flexibler Versicherungsschutz
Wenn Sie eine freiwillige Zusatzversicherung abschließen, können Sie auf die Erwerbsminderungs- oder die Hinterbliebenenabsicherung verzichten. Die Altersrente und der verbliebene Versicherungsschutz fallen entsprechend höher aus. Verzichten Sie auf beide Risikoabsicherungen wird die Altersrente für jeden Verzicht entsprechend erhöht.
Änderungen zu einem späteren Zeitpunkt können mit Wirkung für die Zukunft ab dem 01. des Folgemonats, in dem der Antrag bei der Kasse eingegangen ist, vorgenommen werden. Für die vor dem Änderungszeitpunkt erworbenen Rentenansprüche bleibt es bei der bisherigen Risikoabsicherung und Rentenhöhe.
Durch die Änderung der Risikoabsicherung entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.
Stellen Sie die Versicherung beitragsfrei, bleibt der von Ihnen gewählte Versicherungsschutz für die erworbenen Anwartschaften ohne Einschränkung erhalten.
Formular: Antrag auf Änderung einer freiwilligen Versicherung
Grundsätzlich können Sie den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente in die freiwillige Zusatzrente einschließen.
Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich!
Liegt oder lag der Fall der Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits vor, ist der Einschluss der Erwerbsminderungsrente nicht möglich.
Beim Abschluss einer freiwilligen Zusatzrente werden weder Provisionen noch Abschlussgebühren fällig. Die Beiträge werden von Anfang an in voller Höhe Ihrem Versicherungskonto gutgeschrieben und in eine Rentenleistung umgerechnet.
Auch für spätere Änderungen des Vertrages (Beitrags- oder Risikoänderungen) entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
Die versicherungsmathematische Kalkulation der freiwilligen Versicherung (Entgeltumwandlung und Riester) beinhaltet Verwaltungskosten in Höhe von 4 % der Beiträge.
Diese Verwaltungskosten sind bereits in die Altersfaktoren eingerechnet.
Weitere Verwaltungskosten für besondere Leistungen
(z.B. für Vertragsänderungen) werden nicht erhoben.
Der Verwaltungskostenansatz ist damit im Vergleich zu anderen Anbietern außerordentlich niedrig. Dies ist vor allem darin begründet, dass die RZVK anders als private Versicherer strukturiert ist. Die RZVK unterhält beispielsweise kein teures Vertriebsnetz, zahlt keine Provisionen, nimmt keine Gewinnausschüttungen an Anteilseigner (z.B. Aktionäre) vor, verzichtet auf teure Werbung und verfügt über eine deutlich geringere Personalausstattung als andere Großanbieter.
Entgeltumwandlung
Betriebsrentenanwartschaften werden im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung für das Arbeitslosengeld II nicht berücksichtigt. Das über den Betrieb gebildete Altersvorsorgekapital ist vor dem Zugriff Dritter geschützt und muss somit auch bei Arbeitslosigkeit nicht vorzeitig verwertet werden.
Siehe Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Zusätzliche Altersvorsorge Seite 12
Riesterförderung
Das angesparte Altersvorsorgevermögen und die Erträge werden nicht als Vermögen
angerechnet (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 SGB II).
Ebenfalls nicht angerechnet werden die laufenden Beiträge bis zur Höhe des Mindesteigenbeitrages (§ 11 Abs. 2 Nr. 4 SGB II)
Link:
www.bmas.bund.de (Ist das Vorsorgevermögen vor dem Zugriff Dritter geschützt?)
... keine Nachteile im Falle einer Beitragsfreistellung
Sie können jederzeit - ohne Angabe von Gründen - Ihre RVK-Zusatzrente kostenlos beitragsfrei stellen.
Die bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Rentenanwartschaften und auch die gewählten Risikoabsicherungen aus diesen Anwartschaften (Erwerbsminderungs- und/oder Hinterbliebenenversorgung) bleiben bei uns ohne Einschränkung erhalten.






