Voraussetzung für eine Zusatzrente bei den Rheinischen Versorgungskassen
Riestervertrag
Der Abschluss einer Zusatzrente mit Riesterförderung ist grundsätzlich für alle Beschäftigten möglich, deren Arbeitgeber Mitglied der Rheinischen Zusatzversorgungskasse ist.
Entgeltumwandlung
Der Abschluss einer Zusatzrente mit einer steuerlichen Förderung im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung (§ 3 Nr. 63 ESTG) ist an bestimmte gesetzliche Bedingungen geknüpft:
- Sie sind bei einem Arbeitgeber beschäftigt, der Mitglied der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) ist.
- Es handelt sich dabei um Ihr erstes Beschäftigungsverhältnis.
Wenn Sie gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, können Sie nach § 3 Nr. 63 EStG nur Entgelte aus dem ersten Arbeitsverhältnis umwandeln. - Ihr Arbeitgeber stimmt der Bruttoentgeltumwandlung zu.
Ihre Personalverwaltung wird Sie gerne darüber informieren, ob für Sie die Entgeltumwandlung bei der RZVK möglich ist.






