Übertragung der freiwilligen Versicherung
(Riester und freiwillige Versicherung ohne Förderung)
- Arbeitgeberwechsel
- Grundsätze für die Übertragung von oder zu einem anderen Anbieter (Portabilität)
- Besonderheiten für die Übertragung abhängig vom neuen Anbieter
Arbeitgeberwechsel
Bei einem Arbeitgeberwechsel endet die freiwillige Versicherung bei der RZVK. Sie können die Fortsetzung der Versicherung innerhalb von drei Monaten beantragen. Das Recht auf Übertragung besteht weiterhin.
Grundsätze für die Übertragung von oder zu einem anderen Anbieter (Portabilität)
Grundsätzlich kann eine freiwillige Versicherung an einen anderen Anbieter übertragen werden.
Riesterverträge können allerdings nur auf entsprechende Verträge übertragen werden.
Freiwillige Versicherungen ohne Förderung können nur an Zusatzversorgungseinrichtungen des kommunalen oder kirchlichen Dienstes übertragen werden.
Besonderheiten für die Übertragung abhängig vom neuen Anbieter
- Neue oder alte freiwillige Versicherung bei einer kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtung*
- Neue oder alte freiwillige Versicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder*
- Neuer oder alter Vertrag bei einer sonstigen Versicherung
Beachten Sie zum Thema "Arbeitgeberwechsel" auch die Besonderheiten zu Betriebsrenten und Entgeltumwandlung.
* Diese Informationen gelten für Entgeltumwandlungen, Riesterverträge und Verträge ohne Förderung






