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Stadt Mönchengladbach

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Flughafen Neuwerk in Mönchengladbach
Fotonachweis:
Medienzentrum Rheinland,
Inge Jung 1999

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Übertragung der freiwilligen Versicherung
(Riester und freiwillige Versicherung ohne Förderung)

Arbeitgeberwechsel
Bei einem Arbeitgeberwechsel endet die freiwillige Versicherung bei der RZVK. Sie können die Fortsetzung der Versicherung innerhalb von drei Monaten beantragen. Das Recht auf Übertragung besteht weiterhin.

Grundsätze für die Übertragung von oder zu einem anderen Anbieter (Portabilität)
Grundsätzlich kann eine freiwillige Versicherung an einen anderen Anbieter übertragen werden.
Riesterverträge können allerdings nur auf entsprechende Verträge übertragen werden.
Freiwillige Versicherungen ohne Förderung können nur an Zusatzversorgungseinrichtungen des kommunalen oder kirchlichen Dienstes übertragen werden.

Besonderheiten für die Übertragung abhängig vom neuen Anbieter

Beachten Sie zum Thema "Arbeitgeberwechsel" auch die Besonderheiten zu Betriebsrenten und Entgeltumwandlung.

* Diese Informationen gelten für Entgeltumwandlungen, Riesterverträge und Verträge ohne Förderung

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