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Kreis Heinsberg

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Wegberg, List-Zentrum in Wegberg-Wildenrath
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Arbeitgeberwechsel / Übertragung der freiwilligen Versicherung (Entgeltumwandlung)

Arbeitgeberwechsel
Bei einem Arbeitgeberwechsel, endet Ihr bisheriger Vertrag über die Entgeltumwandlung.
Der Vertrag über die Entgeltumwandlung wird immer zwischen dem Arbeitgeber und dem Anbieter (z.B. RZVK) abgeschlossen. Auf Ihren Wunsch hin schließt Ihr neuer Arbeitgeber einen Vertrag über die Entgeltumwandlung ab. Bitte fragen Sie Ihren Arbeitgeber, mit welchem Anbieter dieser zusammen arbeitet.

Grundsätze für die Übertragung von oder zu einem anderen Anbieter (Portabilität)
Nach dem Betriebsrentengesetz können Sie innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Übertragung Ihres bisherigen Vertrages auf den neuen Anbieter verlangen. Darüber hinaus ist die Übertragung nur möglich, wenn der alte und der neue Arbeitgeber zustimmen.
Übertragen wird der so genannte Barwert (Kapital). Von der annehmenden Versicherung wird der Barwert unter Berücksichtigung der neuen Vertragsbedingungen in eine Rentenleistung umgerechnet. Sie sollten sich deshalb bei der bisherigen Versicherung informieren, welches Kapital übertragen wird. Durch Provisionen und Abschlussgebühren kann Ihre erwirtschaftete Anwartschaft und damit auch der Barwert geringer ausfallen als erwartet.

Übertragung der Entgeltumwandlung bei einem Arbeitgeberwechsel

Beachten Sie zum Thema "Arbeitgeberwechsel" auch die Besonderheiten zu Betriebsrenten und Riesterverträgen.

* Diese Informationen gelten für Entgeltumwandlungen, Riesterverträge und Verträge ohne Förderung

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