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Steuer- und Sozialversicherungspflicht der Rente aus der Entgeltumwandlung

Sie erhalten für die eingezahlten Beiträge eine Befreiung von der Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Deshalb ist die spätere Rente in vollem Umfang steuerpflichtig und Sie müssen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.

Diese gesetzlichen Regelungen sind unabhängig davon, bei welchem Anbieter Sie die Bruttoentgeltumwandlung abgeschlossen haben.

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer zuständigen Krankenversicherung und Ihrem Finanzamt oder Steuerberater.

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