Steuer- und Sozialversicherungspflicht der Rente aus der Entgeltumwandlung
Sie erhalten für die eingezahlten Beiträge eine Befreiung von der Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Deshalb ist die spätere Rente in vollem Umfang steuerpflichtig und Sie müssen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.
Diese gesetzlichen Regelungen sind unabhängig davon, bei welchem Anbieter Sie die Bruttoentgeltumwandlung abgeschlossen haben.
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer zuständigen Krankenversicherung und Ihrem Finanzamt oder Steuerberater.






