Staatliche Förderung
- Steuerersparnis
Berücksichtigung in der Einkommenssteuererklärung
Auswirkungen der Bruttoentgeltumwandlung auf
die Höhe der vom Arbeitgeber finanzierten Betriebsrente
den Freibetrag nach § 3 Nr. 56 Einkommenssteuergesetz
die Besteuerung der Betriebsrente
- Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen
Nachteile aus der Verringerung der Sozialversicherungsbeiträge
Auswirkungen auf die gesetzliche Rente
Auswirkung auf die Krankenversicherungspflicht
Auswirkungen auf die berufsständische Versorgung
Steuerersparnis
Ihr steuerpflichtiges Bruttoentgelt vermindert sich grundsätzlich um das umgewandelte Entgelt, also um die Beiträge zu Ihrer Entgeltumwandlung. Steuern werden dann nur noch von dem reduzierten Bruttoentgelt berechnet. Ihr Arbeitgeber führt entsprechend verringerte Steuern ab und meldet am Ende des Jahres auch ein geringeres steuerpflichtiges Entgelt an das für Sie zuständige Finanzamt.Obwohl der volle Beitrag (z.B. 100 €) von Ihrem Bruttoentgelt abgezogen wird, verringert sich dieses gegenüber dem Nettoentgelt in einem Monat ohne Entgeltumwandlung nur um einen Teilbetrag (z.B. 50 €). Somit erhalten Sie die staatliche Förderung für die Entgeltumwandlung unmittelbar mit der monatlichen Beitragszahlung.
Beachten Sie bitte die Höchstgrenzen für die staatliche Förderung.
Es wird unterschieden zwischen:
- Vereinbarungen, die bis zum 31.12.2004 geschlossen wurden
- Vereinbarungen, die ab dem 01.01.2005 geschlossen werden
Berücksichtigung in der Einkommenssteuererklärung
Ihr Arbeitgeber meldet Ihrem Finanzamt das um die Entgeltumwandlung reduzierte steuerpflichtige Entgelt. Das Finanzamt ermittelt somit Ihre Einkommenssteuer aufgrund der reduzierten Entgelte. Eine besondere Angabe der Beiträge im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung entfällt.Durch die endgültige Einkommenssteuerveranlagung Ihres Finanzamtes, abhängig von Ihren persönlichen Verhältnissen (Familienstand, Steuerklasse, Freibeträge, Anzahl der Kinder, zusätzlichem Einkommen) kann sich die Höhe der steuerlichen Förderung nachträglich verändern.
Auswirkungen der Entgeltumwandlung auf die Höhe der vom Arbeitgeber finanzierten Betriebsrente
Auch wenn sich Ihr steuer- und sozialversicherungspflichtiges Bruttoentgelt verringert, bleibt Ihr zusatzversorgungspflichtiges Bruttoentgelt unverändert.Es entstehen also keine Nachteile in der Höhe der Betriebsrente.
Auswirkungen der Bruttoentgeltumwandlung auf den Freibetrag nach § 3 Nr. 56 Einkommenssteuergesetz (ESTG)
Ihr Arbeitgeber zahlt für die Betriebsrente eine Umlage an uns. Diese Umlage ist nach § 3 Nr. 56 EStG mit einem bestimmten Betrag steuerfrei und erhöht entsprechend Ihr Nettoentgelt.In Satz 3 der Vorschrift ist geregelt, dass Beiträge zur Entgeltumwandlung diesen Freibetrag entsprechend vermindern. Diese Verminderung bzw. der Wegfall des Freibetrages wirkt sich entsprechend auf die Förderung der Entgeltumwandlung aus.
Diese Auswirkungen sind unabhängig davon, ob Sie die Entgeltumwandlung bei uns, einer Sparkasse oder einem sonstigen Anbieter durchführen.
In unseren Angeboten sind die Auswirkungen berücksichtigt.
Auswirkungen der Bruttoentgeltumwandlung auf die Besteuerung der Betriebsrente
Die Rententeile der Betriebsrente, die aus steuerfreien Umlagen(§ 3 Nr. 56 ESTG) finanziert wurden, sind in vollem Umfang steuerpflichtig.
Fällt der Freibetrag für die Steuerfreiheit der Umlage aus der Pflichtversicherung aufgrund einer Entgeltumwandlung ganz oder teilweise weg, werden die aus diesem Teil der Umlage resultierenden Rententeile nur noch mit dem so genannten Ertragsanteil steuerpflichtig.
Diese Umstellung in der Besteuerung der Betriebsrente kann sich erheblich zu Ihren Gunsten auswirken. Auch wenn es eventuell zu Nachteilen bei der Förderung der Entgeltumwandlung kommt, kann sich diese aufgrund der Vorteile in der Besteuerung der Betriebsrente für Sie lohnen.
Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen
Die Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosen- Kranken- und Pflegeversicherung) werden von dem entsprechend verminderten Bruttoeinkommen berechnet. In welchem Umfang Sie Beiträge sparen, teilen wir Ihnen gerne in einem individuellen Angebot mit.Nachteile aus der Verringerung der Sozialversicherungsbeiträge
Beiträge zur Entgeltumwandlung* führen zu entsprechend verringerten Leistungen aus der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung.*im Jahr 2012 maximal 2.688 €
Auswirkungen auf die gesetzliche Rente
Entsprechend der Höhe und der Dauer Ihrer Entgeltumwandlung wird sich Ihre gesetzliche Rente entsprechend verringern. Reduziert sich das rentenversicherungspflichtige Entgelt in einem Jahr zum Beispiel um 1.200 €, führt dies zu einer Verringerung der gesetzlichen Rente von ca. 1,02 € monatlich.Diesen Verringerungen steht eine deutlich höhere Zusatzrente aus der Entgeltumwandlung gegenüber.
Wenn Sie anstelle der gesetzlichen Rentenversicherung über eine berufsständische Versorgung (z.B Ärzte-, Apotheker-, Rechtsanwalts- und Architektenversorgung) abgesichert sind, beachten Sie bitte die besonderen Auswirkungen.
Auswirkung auf die Krankenversicherungspflicht
Privat oder freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer sollten beachten, dass die Entgeltumwandlung zu einer Reduzierung des regelmäßigen Arbeitsentgeltes führt. Wird dabei die Versicherungspflichtgrenze der Krankenversicherung (im Jahr 2012 - 50.850 €) unterschritten, tritt die Krankenversicherungspflicht wieder in Kraft.Auswirkungen auf die berufsständische Versorgung*
Die Bruttoentgeltumwandlung führt, wenn Ihr Einkommen geringer als die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung ist
(2012 = 5.600 € mtl.), zu einer Verringerung der Beiträge an Ihr Versorgungswerk. Bevor Sie eine Entgeltumwandlung abschließen, sollten Sie sich bei Ihrem Versorgungswerk über die Auswirkungen auf Ihre Altersversorgung erkundigen.
*(z.B Ärzte-, Apotheker-, Rechtsanwalts- und Architektenversorgung)






