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Kreis Euskirchen

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Weier Tor in Zülpich
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Änderung der Risikoabsicherung

Grundsätze

Wenn Sie eine freiwillige Zusatzversicherung abschließen, können Sie auf die Erwerbsminderungs- oder die Hinterbliebenenabsicherung verzichten. Die Altersrente und der verbliebene Versicherungsschutz fallen entsprechend höher aus. Verzichten Sie auf beide Risikoabsicherungen wird die Altersrente für jeden Verzicht entsprechend erhöht.

Änderungen zu einem späteren Zeitpunkt können mit Wirkung für die Zukunft ab dem 01. des Folgemonats, in dem der Antrag bei der Kasse eingegangen ist, vorgenommen werden. Für die vor dem Änderungszeitpunkt erworbenen Rentenansprüche bleibt es bei der bisherigen Risikoabsicherung und Rentenhöhe.

Durch die Änderung der Risikoabsicherung entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.

Verfahren wenn

Ihr Arbeitgeber die Beiträge zahlt:
Sie teilen Ihrem Arbeitgeber per Vordruck mit, dass Sie die Risikoabsicherung ändern möchten. Ihr Arbeitgeber wird die RZVK über die Änderung informieren.

Sie selbst die Beiträge zahlen:
Sie teilen der RZVK per Vordruck mit, dass Sie die Risikoabsicherung ändern möchten. Die RZVK wird Sie über den neuen Verwendungszweck informieren, den Sie bei der Überweisung der Beiträge angeben sollen.

Vordruck

Verwenden Sie für die Mitteilung bitte den Vordruck: Antrag auf Änderung einer freiwilligen Versicherung.
Diesen können Sie direkt im Internet aufrufen und ausfüllen oder bei der RZVK anfordern: Telefon (0221) 82 73 – 40 04

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