Änderung der Risikoabsicherung
Grundsätze
Wenn Sie eine freiwillige Zusatzversicherung abschließen, können Sie auf die Erwerbsminderungs- oder die Hinterbliebenenabsicherung verzichten. Die Altersrente und der verbliebene Versicherungsschutz fallen entsprechend höher aus. Verzichten Sie auf beide Risikoabsicherungen wird die Altersrente für jeden Verzicht entsprechend erhöht.
Änderungen zu einem späteren Zeitpunkt können mit Wirkung für die Zukunft ab dem 01. des Folgemonats, in dem der Antrag bei der Kasse eingegangen ist, vorgenommen werden. Für die vor dem Änderungszeitpunkt erworbenen Rentenansprüche bleibt es bei der bisherigen Risikoabsicherung und Rentenhöhe.
Durch die Änderung der Risikoabsicherung entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.
Sie teilen Ihrem Arbeitgeber per Vordruck: Antrag auf Änderung einer freiwilligen Versicherung mit, dass Sie die Risikoabsicherung ändern möchten. über die Änderung informieren.
Den Vordruck können Sie direkt im Internet aufrufen und ausfüllen oder bei
der RZVK anfordern:
(0221) 82 73 – 40 04






