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Kreis Euskirchen

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Kölner Straße in Euskirchen
Fotonachweis:
Medienzentrum Rheinland,
Inge Jung 1999

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Rentenhöhe/Rentenanpassung*

Rentenhöhe*

Die RZVK-Zusatzrente wird aus den bis zum Rentenbeginn eingezahlten Beiträgen berechnet.

Sie erhalten in jedem Jahr eine Anwartschaftsmitteilung über die

Für die bis zum Rentenbeginn noch gemeldeten Entgelte und eingezahlten Beiträge erhöhen sich Ihre Versorgungspunkte und entsprechend Ihre Rentenanwartschaft.
 

Vorzeitige Inanspruchnahme der Rente

Unabhängig von den Regelungen für die gesetzliche Rente und die RVK-Betriebsrente (Pflichtversicherung) erhalten Sie die RVK-Zusatzrente (freiwillige Versicherung) bereits bei einem erstmaligen Rentenbeginn zum 65. Lebensjahr ohne Kürzung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme.
Bei einem früheren erstmaligen Rentenbeginn wird Ihre Rentenleistung entsprechend den für Ihren Vertrag gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen gekürzt.
 

Rentenanpassung

Die laufende Rente wird jährlich zum 1. Juli durch Erhöhung des Rentenbetrags um 1 % angepasst.

* Diese Informationen gelten für Entgeltumwandlungen, Riesterverträge und Verträge ohne Förderung

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