Rentenhöhe/Rentenanpassung*
Rentenhöhe*
Die RZVK-Zusatzrente wird aus den bis zum Rentenbeginn eingezahlten Beiträgen berechnet.
Sie erhalten in jedem Jahr eine Anwartschaftsmitteilung über die
- im Vorjahr vom Arbeitgeber gemeldeten zv-pflichtigen Entgelte aus der Pflichtversicherung,
- im Vorjahr eingezahlten Beiträge zur freiwilligen Versicherung,
- Versorgungspunkte aus den Entgelten und Beiträgen sowie
- die Höhe der aktuellen Rentenanwartschaft.
Vorzeitige Inanspruchnahme der Rente
Unabhängig von den Regelungen für die gesetzliche Rente und die RVK-Betriebsrente (Pflichtversicherung) erhalten Sie die RVK-Zusatzrente (freiwillige Versicherung) bereits bei einem erstmaligen Rentenbeginn zum 65. Lebensjahr ohne Kürzung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme.
Bei einem früheren erstmaligen Rentenbeginn wird Ihre Rentenleistung entsprechend den für Ihren Vertrag gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen gekürzt.
Rentenanpassung
Die laufende Rente wird jährlich zum 1. Juli durch Erhöhung des Rentenbetrags um 1 % angepasst.
* Diese Informationen gelten für Entgeltumwandlungen, Riesterverträge und Verträge ohne Förderung
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