Provisionen und Abschlussgebühren, Zillmerung
Provisionen und Abschlussgebühren bei der RZVK
Da die RZVK, wie auch die anderen Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes, keine Provisionen und Abschlussgebühren verlangt, steht grundsätzlich der volle Barwert zur Verfügung.
Gezillmerte Verträge, Provisionen und Abschlussgebühren bei Entgeltumwandlung
Mussten Sie bei Ihrem bisherigen Vertrag zunächst die vollständigen Abschlussgebühren oder Provisionen durch Ihren Beitrag bezahlen (gezillmerte Verträge), steht möglicherweise kein oder nur geringes Kapital als Barwert zur Verfügung. Das gleiche gilt, wenn die Provisionen und Abschlussgebühren über mehrere Jahre verteilt wurden. Beachten Sie hierzu auch unsere News vom 06.06.2007:
LAG München: Arbeitgeber haftet bei gezillmerten Altersvorsorgeverträgen aus Entgeltumwandlungsvereinbarungen ... mehr >>
Provisionen und Abschlussgebühren bei Riesterverträgen
Lt. Zertifizierungsgesetz kann der Anbieter Provisionen und Abschlussgebühren von den Beiträgen der ersten fünf Jahre einbehalten. Hatte der Vertrag eine kurze Laufzeit, können Provisionen und Abschlussgebühren sich negativ auf die Rentenhöhe und damit auch auf den zu übertragenden Barwert auswirken.






