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Kreis Ahrweiler

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Benediktinerabtei Maria Laach
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Ahr Rhein Eifel Tourismus und Service GmbH

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Prinzip der Riesterförderung

Wenn Sie zum förderfähigen Personenkreis gehören, einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben und den Mindesteigenbeitrag zahlen, werden auf Antrag vom Staat die vollen Zulagen auf Ihren Altersvorsorgevertrag überwiesen.

Außer den staatlichen Zulagen können Sie auch noch eine steuerliche Förderungen erhalten, indem Sie die Aufwendungen für diesen Vertrag (einschließlich der staatlichen Zulagen) im Rahmen Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabenabzug geltend machen.
Die steuerliche Förderung wird Ihnen direkt ausgezahlt.

Zahlen Sie weniger als den Mindesteigenbeitrag, werden Zulagen und steuerliche Förderung anteilig gekürzt. Wenn Sie zum Beispiel statt des Mindesteigenbeitrags nur den halben Beitrag zahlen, werden auch die Zulagen halbiert und Sie erhalten entsprechend geringere Steuererstattungen.

Mehr zum Thema:
weiterOptimaler Gesamtbeitrag, Höchstbeitrag, Zulagen, Sockelbeiträge
weiterMindesteigenbeitrag/abweichende Beitragshöhe

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