Neuberechnung der Rente*
- Eintritt eines neuen Versicherungsfalls
- Neuberechnung der Erwerbsminderungsrente
- Neuberechnung der Hinterbliebenenrente
- Änderung der Hinterbliebenenrente bei anteiliger Kürzung
* Diese Informationen gelten für Entgeltumwandlungen, Riesterverträge und Verträge ohne Förderung
Eintritt eines neuen Versicherungsfalls
Die Rente wird neu berechnet, wenn ein neuer Versicherungsfall* eintritt und seit dem vorhergehenden Rentenbeginn weitere Beiträge geleistet worden sind.
*z.B. Umwandlung von Erwerbsminderung in Altersrente
Neuberechnung der Erwerbsminderungsrente
Wird aus einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Alters, wird die bisher zur Hälfte gezahlte Rente voll gezahlt.
Wird aus einer Rente wegen voller Erwerbsminderung eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wird die bisher gezahlte Rente zur Hälfte gezahlt.
Neuberechnung der Hinterbliebenenrente
Witwen-/Witwerrente
Die Rente wird neu berechnet, wenn eine kleine Witwen-/Witwerrente in eine große Witwen-/Witwerrente umgewandelt wird oder umgekehrt.
Waisenrente
Die Rente wird neu berechnet, wenn eine Halbwaisenrente in eine Vollwaisenrente umgewandelt wird.
Änderung der Hinterbliebenenrente bei anteiliger Kürzung
Die Hinterbliebenenrenten werden anteilig gekürzt, wenn sie zusammen höher sind als die Rente der/des Verstorbenen*. Erlischt der Anspruch auf eine gekürzte Rente, werden die verbleibenden Renten vom Beginn des Folgemonats an entsprechend erhöht.
*Abhängig von Ihrem Tarif gelten abweichende Regelungen. Beachten Sie die für Ihren Vertrag gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Die Informationen zur Neuberechnung gelten für Entgeltumwandlungen, Riesterverträge und Verträge ohne Förderung






