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Stadt Koblenz

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Blick von der Festung Ehrenbreitstein auf das Deutsche Eck
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Renten- und Beitragsechner

 



Neuberechnung der Rente*

* Diese Informationen gelten für Entgeltumwandlungen, Riesterverträge und Verträge ohne Förderung
 

Eintritt eines neuen Versicherungsfalls

Die Rente wird neu berechnet, wenn ein neuer Versicherungsfall* eintritt und seit dem vorhergehenden Rentenbeginn weitere Beiträge geleistet worden sind.
 
 *z.B. Umwandlung von Erwerbsminderung in Altersrente
 

Neuberechnung der Erwerbsminderungsrente

Wird aus einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Alters, wird die bisher zur Hälfte gezahlte Rente voll gezahlt.

Wird aus einer Rente wegen voller Erwerbsminderung eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wird die bisher gezahlte Rente zur Hälfte gezahlt.
 

Neuberechnung der Hinterbliebenenrente

Witwen-/Witwerrente
Die Rente wird neu berechnet, wenn eine kleine Witwen-/Witwerrente in eine große Witwen-/Witwerrente umgewandelt wird oder umgekehrt.

Waisenrente
Die Rente wird neu berechnet, wenn eine Halbwaisenrente in eine Vollwaisenrente umgewandelt wird.
 

Änderung der Hinterbliebenenrente bei anteiliger Kürzung

Die Hinterbliebenenrenten werden anteilig gekürzt, wenn sie zusammen höher sind als die Rente der/des Verstorbenen*. Erlischt der Anspruch auf eine gekürzte Rente, werden die verbleibenden Renten vom Beginn des Folgemonats an entsprechend erhöht.

 *Abhängig von Ihrem Tarif gelten abweichende Regelungen. Beachten Sie die für Ihren Vertrag gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
 

Die Informationen zur Neuberechnung gelten für Entgeltumwandlungen, Riesterverträge und Verträge ohne Förderung

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