Besonderheiten für die Übertragung abhängig vom neuen Anbieter
Neuer oder alter Vertrag bei einer sonstigen VersicherungNach derzeitiger Rechtslage ist eine Übertragung eines zertifizierten Riestervertrages außerhalb der betrieblichen Altersversorgung zur RZVK nicht möglich.
Grundsätzlich kann ein Riestervertrag der RZVK ohne Verlust der staatlichen Förderung auf jeden anderen Riestervertrag übertragen werden. Es wird der so genannte Barwert (Kapital) übertragen und anschließend zu den aktuell gültigen Konditionen in Rentenanwartschaften umgerechnet. Sie sollten deshalb prüfen lassen, ob sich durch die Übertragung Ihre bisherige Rentenanwartschaft ändert. Sollte sich Ihre Anwartschaft durch die Übertragung verringern, empfehlen wir den Riestervertrag bei der bisherigen Zusatzversorgungseinrichtung beitragsfrei zu belassen*.
Beachten Sie unsere besonderen Hinweise zu Provisionen und Abschlussgebühren in gezillmerten Verträgen.
*Im Rentenfall stellen Sie bitte einen gesonderten Antrag für diesen Vertrag.






