Übertragung der Entgeltumwandlung bei einem Arbeitgeberwechsel
Alter oder neuer Arbeitgeber führt die Entgeltumwandlung bei einer anderen Betrieblichen Altersversorgung durchGrundsätzlich ist die Übertragung Ihrer bisherigen Entgeltumwandlung von oder zur RZVK möglich.
Es wird der so genannte Barwert (Kapital) übertragen und anschließend zu den aktuell gültigen Konditionen in Rentenanwartschaften umgerechnet. Sie sollten deshalb prüfen lassen, ob sich durch die Übertragung Ihre bisherige Rentenanwartschaft verringert.
Beachten Sie unsere besonderen Hinweise zu Provisionen und Abschlussgebühren in gezillmerten Verträgen.






