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Stadt Köln

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Rheinlandhaus
(Sitz der Rheinischen Versorgungskassen)

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Landschaftverband Rheinland

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Übertragung der Entgeltumwandlung bei einem Arbeitgeberwechsel

Alter und neuer Arbeitgeber bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK)

Alter Vertrag
Eine gesonderte Übertragung oder Zusammenführung ist nicht erforderlich. Die aus dem bisherigen Vertrag erworbenen Versorgungspunkte und Rentenbeträge bleiben unverändert bestehen.

Neuer Vertrag
Sie können über Ihren neuen Arbeitgeber wiederum eine Entgeltumwandlung abschließen. Wenn Sie den Vordruck Antrag auf Fortführung der freiwilligen Zusatzrentenversicherung nutzen, wird dieser Vertrag unter der bisherigen Versicherungs- und Vertragsnummer geführt. Da die Entgeltumwandlung durch einen Arbeitgeber fortgeführt wird, der ebenfalls Vertragspartner der RZVK ist, gelten dann die ursprünglichen Versicherungsbedingungen.

Mehr zum Thema:
weiterBetriebsrenten (Pflichtversicherung)
weiterRiester

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