| ZUSATZRENTEN |
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die freiwillige RZVK-Zusatzrente
|
| Mindestvor-sorgebeitrag* | Maximale jährliche Grundzulage |
Maximale jährliche Kinderzulage |
Sonderausga-benbeträge ** | Sockelbetrag*** | |
|
2002 |
1 % |
38 € |
46 € |
525 € |
kinderlos 45 € |
|
2003 |
1 % |
38 € |
46 € |
525 € |
1 Kind 38 € |
|
2004 |
2 % |
76 € |
92 € |
1050 € |
2 u. mehr 30 € |
|
2005 |
2 % |
76 € |
92 € |
1050 € |
60 € |
|
2006 |
3 % |
114 € |
138 € |
1575 € |
60 € |
|
2007 |
3 % |
114 € |
138 € |
1575 € |
60 € |
|
2008 |
4 % |
154 € |
185/300 €**** |
2100 € |
60 € |
Bei Personen mit geringem Einkommen und Kindern kann es sein, dass die
Zulagen
bereits den Aufwendungen von 1-4 % entsprechen oder diese gar
übersteigen. Dann muss nur ein bestimmter Sockelbetrag geleistet werden,
um die volle Zulage zu erhalten.
Nachgelagerte Besteuerung
Die Leistungen aus der freiwilligen RZVK-Zusatzrente sind erst ab Rentenbeginn mit Ihrem dann individuellen Steuersatz zu versteuern. Dieser ist im Alter meist geringer als im Arbeitsleben.
Wenn Ihr Ehepartner ebenfalls zum förderfähigen Personenkreis gehört, hat er die Möglichkeit, einen eigenen Altersvorsorgevertrag abzuschließen und so die Grundzulage zu erhalten. Wenn ein förderfähiger Ehepartner keinen Vertrag abschließt, erhält dieser dementsprechend keine Förderung.
Grundzulage für den EhegattenGehört Ihr Ehepartner zum nicht förderfähigen Personenkreis, so kann er eine
abgeleitete Zulagenberechtigung erhalten. In diesem Fall kann der Inhaber einer
RZVK-Zusatzversicherung die Grundzulage für den Ehegatten von seinem
Mindestvorsorgebeitrag abziehen und so seinen Mindesteigenbeitrag weiter
reduzieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Ehegatten nicht dauernd getrennt
leben und der selbst nicht förderfähige Ehepartner einen eigenen Zulagenvertrag
abgeschlossen hat.
Ein Zulagenvertrag ist ein Altersvorsorgevertrag für nicht förderfähige
Ehepartner. Er wird ausschließlich mit der staatlichen Grundzulage für den
Ehegatten (und ggf. den Kinderzulagen) bespart. Diese werden jeweils im
Folgejahr von der Zulagenstelle direkt auf den Zulagenvertrag überwiesen.
Weitere, eigene Beiträge müssen in diesen Vertrag nicht eingezahlt werden. Sie
würden staatlich auch nicht gefördert.
Da die Rheinische Zusatzversorgungskasse die freiwillige RZVK-Zusatzrente als Teil der
betrieblichen Alterversorgung nur den Beschäftigten von Arbeitgebern, die
Mitglied der RZVK sind, anbieten darf, können reine Zulagenverträge leider nicht
bei der RZVK, sondern nur bei einem anderen Anbieter abgeschlossen werden.
Kinderzulage wird gewährt für jedes Kind, für das im Laufe des Kalenderjahres
mindestens einen Monat lang Kindergeld gewährt wurde. Sie kann von den Eltern
jedes Jahr nur einmal in Anspruch genommen werden - auch wenn beide Elternteile
einen eigenen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben. Die richtige Zuordnung
der Kinderzulage verlangt ein wenig Sorgfalt.
Gehören beide Eltern dem förderfähigen Personenkreis an und haben beide
Elternteile einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen, so steht die Kinderzulage
im Regelfall der Mutter zu. Die Mutter reduziert ihren Mindesteigenbeitrag um
die Kinderzulage. Die Zulage wird im Folgejahr ihrem Vertrag gutgeschrieben.
Gehören beide Eltern dem förderfähigen Personenkreis an, hat aber nur ein
Elternteil einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen, so kann dieser seinen
Beitrag um die Kinderzulage vermindern. Er erhält auch die Zulage in seinem
Vertrag gutgeschrieben.
Gehört nur ein Elternteil zum förderfähigen Personenkreis, so kann dieser seinen
Beitrag um die Kinderzulage vermindern. Wenn die Mutter einen eigenen
Zulagenvertrag besitzt, fließt die Zulage im Regelfall auf den Vertrag der
Mutter. Wenn sie keinen Vertrag besitzt, erhält der Vater die Zulage.
In allen Fällen können die verheirateten Eltern aber gemeinsam vereinbaren, dass
die Kinderzulage nicht der Mutter sondern dem Vater oder für jedes Kind
unterschiedlich zuzuordnen ist. Diese Erklärung ist mit der Beantragung der
Zulage abzugeben. Einen entsprechenden Zulagenantrag erhalten Sie automatisch
von der RZVK im ersten Quartal es Folgejahres.
Der Elternteil, der das Kindergeld bezieht, erhält auch die Kinderzulage.
Bei der RZVK-Zusatzrente haben Sie die Wahl, den Schutz bei Invalidität und die Sicherung der Hinterbliebenen mitzuversichern oder auszuschließen. Der Beitrag bleibt in allen Fällen gleich. Wenn Sie den zusätzlichen Schutz ausschließen, erhalten Sie mehr Zusatzpunkte.
Eine Änderung der Risikoabsicherung ist zum 01.01. des Folgemonats möglich!
Grundsätzlich können Sie Ihren Beitrag frei wählen. Damit Sie auch wirklich die höchstmöglichen Zulagen im Rahmen der Riesterförderung
erhalten, verlangt der Staat, dass mindestens 4 % Ihres
rentenversicherungspflichtigen Einkommens in Ihren Vertrag eingezahlt werden.
Ihren persönlichen Beitrag für die optimale Riesterförderung
sollten Sie auf diesem Weg ermitteln. mehr >>
Je früher Sie mit der freiwilligen
RZVK-Zusatzrente anfangen, desto besser ist Ihre Versorgung im
Alter. Die private Vorsorge lohnt sich in jedem Fall für Sie. Vorsorge im
Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung ist meist vielfach günstiger
als eine vergleichbare Vorsorge. Denn wir arbeiten ohne Kosten für
Vertrieb, Abschluss- Provisionen und müssen keine Dividende an Aktionäre
auszahlen.
Und: Unsere Kapitalanlagen sind professionell und haben sich
stets bewährt. Ein weiterer Vorteil: Sie erhalten Ihre Altersversorgung
aus einer Hand.
| © 2009 Rheinische Versorgungskassen |