Die häufigsten Fragen und Antworten
- Riester oder Entgeltumwandlung, was kommt für mich in Frage?
- Was passiert mit dem Vertrag im Fall eines Arbeitgeberwechsels?
- Wo finde ich das rentenversicherungspflichtige bzw. steuerpflichtige Entgelt für die Angebotsberechnung?
- Was leistet die RZVK-Zusatzrente im Falle der Risikoabsicherung?
- Wen kann ich im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung absichern?
- Kann ich die Risikoabsicherung ändern?
- Kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden?
- Kann ich die Förderart unbeschadet ändern?
- Was muss ich später versteuern?
- Wie fördert mich der Staat?
- Wie schöpfe ich die staatliche Förderung optimal aus?
- Was passiert mit dem Antrag?
Riester oder Entgeltumwandlung, was kommt für mich in Frage?
Das hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation und Ihrem Einkommen ab. Grundsätzlich gilt: bei Vollzeitbeschäftigung bzw. bei höherem Einkommen ist die Entgeltumwandlung das Richtige. Bei Teilzeitbeschäftigung und bei mehreren Kindern ist die Riesterförderung zu empfehlen.Was passiert mit dem Vertrag im Fall eines Arbeitgeberwechsels?
Das hängt davon ab ob Ihr Arbeitgeber ebenfalls Mitglied der RZVK ist.Beachten Sie hier die Besonderheiten zu Betriebsrenten, Entgeltumwandlung und Riesterförderung.
Wo finde ich das rentenversicherungspflichtige bzw. steuerpflichtige Entgelt für die Angebotsberechnung?
Das steuerpflichtige bzw. rentenversicherungspflichtige Entgelt ist auf Ihrer Dezember-Abrechnung des Vorjahres ausgewiesen.Was leistet die RZVK-Zusatzrente im Falle der Risikoabsicherung?
Beim Abschluss einer freiwilligen Zusatzversicherung in Form der Riesterrente und Entgeltumwandlung kann sowohl die Hinterbliebenenversorgung als auch der Versicherungsfall der Erwerbsminderung mit eingeschlossen werden.Wen kann ich im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung absichern?
Witwenrente*
Ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente für die Witwe besteht, wenn diese zum Zeitpunkt des Todes mit dem Versicherten bzw. mit dem Rentner verheiratet war und ein entsprechender Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Die Hinterbliebenenrente wird bis zum Tod der Witwe gezahlt. Die Wiederheirat der Witwe führt nicht zum Erlöschen des Anspruchs auf Hinterbliebenenrente.
* Diese Regelung gilt entsprechend auch für Witwer und für Hinterbliebene aus eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Waisenrente
Nach dem Tod der/des Versicherten wird auch an Waisen eine Rente gezahlt. Die Waisenrente steht grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr zu. Darüber hinaus wird die Waisenrente gezahlt, wenn ein Anspruch auf Kindergeld besteht, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (zuzüglich Bundeswehr oder Ersatzzeit).
Kann ich die Risikoabsicherung ändern?
Änderungen hinsichtlich der Risiken können zu Beginn eines jeden Kalendermonats von Ihnen mit Wirkung für die Zukunft im Vertrag vorgenommen werden. Diese Änderungen müssen der Kasse gegenüber schriftlich erklärt werden. Es entstehen Ihnen dadurch keinerlei zusätzliche Kosten.Kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden?
Sie können die Beitragszahlung jederzeit einstellen. Die Versicherung bleibt dann beitragsfrei bestehen. Dies hat weder Auswirkungen auf Ihre bereits eingezahlten Beiträge und die bis dahin erworbenen Rentenansprüche, noch auf die bereits erhaltene oder zustehende Förderung aus diesen Beiträgen.Kann ich die Förderart unbeschadet ändern?
Ein Wechsel zwischen den unterschiedlichen Förderwegen (z.B. Riesterrente statt Entgeltumwandlung) ist jederzeit kostenlos und ohne Gesundheitsprüfung möglich. Sie sollten sich für den Förderweg entscheiden, der sich als günstiger erweist. mehr >>Was muss ich später (im Rentenalter) versteuern?
Die Leistungen aus der freiwilligen RZVK-Zusatzrente sind erst ab Rentenbeginn mit Ihrem dann individuellen Steuersatz zu versteuern. Dieser ist im Alter meist geringer als im Arbeitsleben. mehr >>Wie fördert mich der Staat?
Der Staat fördert die Riesterrente mit Zulagen und die Entgeltumwandlung durch Steuer- und Sozialabgabeersparnisse.Wie schöpfe ich die staatliche Förderung optimal aus?
Wie sich die Situation im Einzelfall darstellt, lässt sich am besten anhand eines individuellen Angebotes oder durch ein persönliches Beratungsgespräch klären.






