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Stadt Mülheim an der Ruhr

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Zeppelin in Mülheim an der Ruhr
Fotonachweis:
Medienzentrum Rheinland,
Stefan Arendt 2003

http://www.muelheim-ruhr.de


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Ende der Beschäftigung / Fortsetzung der Versicherung
(Riester und freiwillige Versicherung ohne Förderung)

Grundsätze
Da Sie die freiwillige Versicherung im Rahmen der Betrieblichen Altersversorgung über ein Mitglied (Arbeitgeber) der RZVK abgeschlossen haben, endet die freiwillige Versicherung mit dem Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses.

Fortsetzung der Versicherung
Innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses können Sie schriftlich die Fortsetzung Ihrer freiwilligen Versicherung beantragen. In diesem Fall gilt der Vertrag unter den bisherigen Bedingungen weiter, nur dass Sie selbst die Beiträge an die RZVK überweisen.

Antrag auf beitragsfreie Versicherung
Damit die Versicherung nicht endet, können Sie ebenso beantragen, dass die Versicherung beitragsfrei gestellt wird. Sie haben so jederzeit die Möglichkeit, die Zahlung Ihrer Beiträge zu den alten Versicherungsbedingungen wieder aufzunehmen.

Mehr zum Thema:
weiterBetriebsrenten (Pflichtversicherung)
weiterEntgeltumwandlung

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