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Ende der Beschäftigung / Fortsetzung der Versicherung (Entgeltumwandlung)

Grundsätze
Da Ihr Arbeitgeber Vertragspartner der RZVK ist, endet mit der Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses auch der Vertrag über die Entgeltumwandlung.

Innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses können Sie schriftlich die Fortsetzung Ihrer freiwilligen Versicherung beantragen. Da die Entgeltumwandlung für diesen Vertrag nicht mehr möglich ist, können Sie die Versicherung unter Nutzung der Riesterförderung oder wenn gewünscht, auch ohne Förderung, fortsetzen.

Für den Folgevertrag gelten die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Entgeltumwandlung gültigen Versicherungsbedingungen für riestergeförderte oder ungeförderte Verträge.

Mehr zum Thema:
weiterBetriebsrenten (Pflichtversicherung)
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