Einstellung der Gehalts- und Beitragszahlung durch Ihren Arbeitgeber.*
Wenn Ihr Arbeitgeber die Gehaltszahlung an Sie einstellt (z.B. bei Krankheit von mehr als 6 Wochen oder Elternzeit), erfolgt auch für die Entgeltumwandlung oder Ihren Riestervertrag keine Beitragszahlung durch Ihren Arbeitgeber.
Informieren Sie sich bei uns über die Folgen.
* Diese Informationen gelten für Entgeltumwandlungen, Riesterverträge und Verträge ohne Förderung
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