ÜBER UNS | SERVICE | KONTAKT | IMPRESSUM | SUCHE
Vorteile | Entgeltumwandlung | Riesterförderung
 
Stadt Köln

Stadt Köln

Kölner Dom
Fotonachweis:
Medienzentrum Rheinland

http://www.stadt-koeln.de


schließen
Mitglieder
Renten- und Beitragsechner

 



Auswirkung auf den Kindergeldanspruch

Wird für ein Kind nur deshalb kein Kindergeld gezahlt, weil die Einkünfte zu hoch sind, kann durch einen Gehaltsverzicht im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung die Einkommensgrenze unterschritten und dadurch das Kindergeld wieder gezahlt werden:

Hat ein Kind das 18. Lebensjahr vollendet, erhalten die Eltern Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet und die Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Sind die Einkünfte (abzüglich Werbungskosten und Sozialversicherungsbeiträgen) höher als zurzeit jährlich 8.004 € entfällt der Anspruch auf Kindergeld.

Die Einzelheiten sind im Bundeskindergeldgesetzes (BKKG) geregelt.

Ein Verzicht des Kindes auf Teile seiner zustehenden Einkünfte und Bezüge hat laut § 2 Abs. 2 Satz 8. BKKG keine Auswirkungen auf den Anspruch auf Kindergeld. Somit ist es grundsätzlich nicht möglich, durch einen Gehaltsverzicht die Einkommensgrenze zu unterschreiten.

Nach der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs (DA 64.4.2.31 Abs. 3 Nr. 1 und DA 63.4.4 Abs. 1) sind umgewandelte Gehaltsbestandteile die vom Arbeitgeber an eine Pensionskasse gezahlt werden, nicht als Gehaltsverzicht zu werten. Dies bedeutet, dass durch einen Gehaltsverzicht im Rahmen der Entgeltumwandlung, der zu einer Unterschreitung der Einkommensgrenze führt, ein Anspruch auf Kindergeld erhalten bleibt bzw. entstehen kann.

<< zurück



Druckversion

Aktuelles/Archiv
Aufgaben
Kundenberatung
Fragen/Antworten
Rechtsgrundlagen
Urteile
Anträge/Formulare
Renten-/Beitragsrechner
Merkblätter
Ansprechpartner
 Seitenanfang