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Kreis Neuwied

Kreis Neuwied

Kleinmaischeid, seit 01.05.2004 geographischer Mittelpunkt der Europäischen Union.
Fotonachweis:
Kreisverwaltung Neuwied

http://www.kreis-neuwied.de


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Beitragszahlung

*Der Arbeitgeber muss Mitglied der RZVK sein (gilt auch für die nachfolgenden Ausführungen)

monatliche Beitragszahlung durch den Arbeitgeber

Grundsätzlich hält Ihr Arbeitgeber den monatlichen Beitrag von Ihrem Nettoentgelt ein und führt ihn an die RZVK ab.

persönliche Überweisung in besonderen Fällen

In besonderen Fällen können Sie selbst die Beiträge an die RZVK überweisen. Erfragen Sie die Bankverbindung und den Verwendungszweck unbedingt bei der RZVK (s. Telefonverbindungen im Versicherungsschein).

monatliche Beitragszahlung in besonderen Fällen

Erhalten Sie keine Zahlungen durch Ihren Arbeitgeber weil Sie

können Sie bis zur Wiederaufnahme der Entgeltzahlung durch einen Arbeitgeber, der Mitglied der RZVK ist, den Beitrag selbst überweisen.

Nachzahlungen

In der Regel werden Nachzahlungen ebenfalls von Ihrem Arbeitgeber einbehalten und überwiesen.
Damit Sie die volle staatliche Förderung erhalten, müssen die Beiträge bis zum Jahresende bei der RZVK eingehen.
Kann Ihr Arbeitgeber die Überweisung im laufenden Jahr nicht mehr vornehmen, können Sie - zur Abwendung eines Verlustes der staatlichen Förderung - die Nachzahlung durch persönlich Einzelüberweisungen vornehmen.

Fortsetzung des Riestervertrages nach dem Ende der Beschäftigung

Innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses können Sie schriftlich die Fortsetzung Ihrer freiwilligen Versicherung beantragen. In diesem Fall gilt der Vertrag unter den bisherigen Bedingungen weiter, nur dass Sie selbst die Beiträge an die RZVK überweisen.

 

 

 

 

 

 

 

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