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Kreis Euskirchen

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Kölner Straße in Euskirchen
Fotonachweis:
Medienzentrum Rheinland,
Inge Jung 1999

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Renten- und Beitragsechner

 



Beitragshöhe

 

Optimaler Gesamtbeitrag

Grundlage für die Berechnung Ihres Mindesteigenbeitrags ist der so genannte optimale Beitrag. Dieser hat seit dem Jahr 2008 eine Höhe von 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen (RV) Bruttoentgelts des Vorjahres.
Für die Berechnung des Riesterbeitrags 2009 ist somit das RV-Brutto des Jahres 2008 maßgebend.

Sozialversicherungsnachweis
Das RV-Brutto wird Ihnen in der Regel im März des Folgejahres von ihrer Krankenversicherung mitgeteilt.

Gehaltsabrechnung
Wenn Sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Jahr Ihren optimalen Gesamtbeitrag berechnen möchten, können Sie auch den von Ihrem Arbeitgeber in der letzten (Dezember-) Gehaltsabrechnung angegebenen Betrag berücksichtigen.
Bei mehreren Arbeitsverhältnissen im Vorjahr, sind die entsprechenden Werte zu addieren.

Voll erwerbsgeminderte Personen
Für voll erwerbsgeminderte Personen ist die Bruttorente aus der Deutschen Rentenversicherung des Vorjahres maßgebend für die Berechnung des optimalen Gesamtbeitrages.
 

 Höchstbeitrag

Seit dem Jahr 2008 beträgt der Höchstbeitrag 2.100 €. Von diesem Beitrag können Sie die möglichen Zulagen abziehen.
Steht Ihnen z.B. nur die eigene Zulage von 154 € zu, zahlen Sie als Höchstbeitrag 1.946 €.
 

 Mindesteigenbeitrag

Sie können die vollen staatlichen Zulagen erhalten, wenn Sie den so genannten Mindesteigenbeitrag zahlen.
Dieser wird ermittelt, indem Sie von dem optimaler Gesamtbeitrag die Ihnen zustehenden Zulagen abziehen.
 

Zuordnung der Zulagen
Sie geben erst im Folgejahr mit dem Zulagenantrag endgültig an, ob Sie zusätzlich zu Ihrer eigenen Zulage noch weitere Zulagen beantragen (Ehegatten- und/oder Kinderzulagen) und in welchen Vertrag diese gezahlt werden sollen.
Sie müssen aber bereits für die Berechnung des Mindesteigenbeitrags die entsprechenden Festlegungen treffen, da Sie ansonsten nicht die volle staatliche Förderung erhalten.

 Abweichende Beitragshöhe

Zahlen Sie weniger als den Mindesteigenbeitrag, werden Zulagen und steuerliche Förderung anteilig gekürzt. Wenn Sie zum Beispiel statt des Mindesteigenbeitrags nur den halben Beitrag zahlen, werden auch die Zulagen halbiert und Sie erhalten entsprechend geringere Steuererstattungen.

Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot auf Basis des Mindesteigenbeitrages einschließlich Zulagen und steuerlicher Förderung.
Senden Sie uns das ausgefüllte Angebotsformular zu oder rufen Sie uns an. Auf Basis dieser Berechnung können wir Sie über die Auswirkungen einer abweichenden Beitragszahlung informieren.
 

 

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