Beitragsfreistellung der Versicherung
Grundsätze
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Beiträge weiter zu entrichten, können Sie die Versicherung beitragsfrei stellen.
Dies hat weder Auswirkungen auf die bereits eingezahlten Beiträge und die bis dahin erworbenen Rentenansprüche, noch auf die bereits erhaltene oder noch zustehende Förderung.
Sie können zu einem späteren Zeitpunkt die Zahlung wieder aufnehmen (s. besondere Informationen zur Wiederaufnahme)
Verfahren wenn
Ihr Arbeitgeber die Beiträge zahlt:
Sie teilen Ihrem Arbeitgeber schriftlich mit, dass Sie Ihre Versicherung ab einem bestimmten Zeitpunkt beitragsfrei stellen möchten.
Den Zeitpunkt der Änderung sollten Sie vorher mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen, da bestimmte Vorlaufzeiten für die Eingaben in das Abrechnungsverfahren erforderlich sind.
Ihr Arbeitgeber wird die RZVK über die Beitragsfreistellung informieren.Sie selbst die Beiträge zahlen:
Sie teilen der RZVK mit, dass Sie die Versicherung ab einem bestimmten Zeitpunkt beitragsfrei stellen möchten und stornieren bei Ihrer Bank den entsprechenden Dauerauftrag.
Achtung!
Wenn Sie die Beitragszahlung einstellen möchten, beantragen Sie auf keinen Fall die Kündigung des Vertrages, da in diesem Fall eine Wiederaufnahme des Vertrages zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich ist!
* Diese Informationen gelten für Entgeltumwandlungen, Riesterverträge und Verträge ohne Förderung






