Zusatzrenten
Als Träger der betrieblichen Altersversorgung bieten die Rheinischen Versorgungskassen - Geschäftsbereich Zusatzversorgung – den Beschäftigten der Mitglieder die Möglichkeit, durch eigene Beiträge im Rahmen der freiwilligen Versicherung einen Anspruch auf die Altersversorgung ergänzende Zusatzrente zu erwerben. Dabei stehen den Beschäftigten alle Förderwege, die für eine Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über eine Pensionskasse gelten, zur Verfügung.Entsprechend den sich im Laufe eines Berufslebens immer wieder verändernden persönlichen Verhältnissen können die Versicherten problem- und kostenlos den jeweils optimalen Förderweg (z.B. Bruttoentgeltumwandlung oder Riesterrente) für sich nutzen.
Die Rheinischen Versorgungskassen gewährleisten den Versicherten ein Höchstmaß an Sicherheit, eine hohe Garantieleistung sowie eine hohe Beratungsqualität.






