Überleitung/Übertragung von freiwilligen Versicherungen
Soll eine Überleitung oder Übertragung der freiwilligen Versicherung erfolgen (z.B. bei einem Arbeitgeberwechsel) ist nach der Art der freiwilligen Versicherung zu unterscheiden:
<< zurück| BEAMTENPENSIONEN | | | BETRIEBSRENTEN | | | ZUSATZRENTEN | | | PERSONALENTGELTE | | | BEIHILFEN | | | VERSORGUNGSRÜCKLAGEN |
![]() |
![]() |
![]() |

Soll eine Überleitung oder Übertragung der freiwilligen Versicherung erfolgen (z.B. bei einem Arbeitgeberwechsel) ist nach der Art der freiwilligen Versicherung zu unterscheiden:
<< zurück