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Kreis Altenkirchen

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Grubenlore aus dem Bergbaumuseum in Herdorf-Sassenroth
Fotonachweis:
Kreisarchiv des Kreises Altenkirchen

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Vertragsabschluss


Altersvorsorgevertrag

Wenn Sie bei einem Arbeitgeber, der Mitglied bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) ist, beschäftigt (Arbeitnehmer/in* und Auszubildende/er) sind, können Sie eine freiwillige Zusatzrente bei der RZVK abschließen.
Dies gilt auch wenn Ihr Arbeitsverhältnis ruht, weil Sie sich im Erziehungsurlaub, Wehr- oder Zivildienst befinden oder Ihr Arbeitsverhältnis ruht.

Ein Altersvorsorgevertrag kommt dann zustande, wenn Sie zum förderfähigen Personenkreis** gehören und Sie im "Antrag auf Abschluss einer freiwilligen Versicherung über die RZVK-Zusatzrente" ankreuzen, dass Sie einen geförderten Vertrag – gefördert (Riesterrente) – abschließen möchten.

* Ein Riestervertrag für Beamte ist bei der RZVK leider nicht möglich.
** Gehören Sie zum nicht förderfähigen Personenkreis, ist ein Altersvorsorgevertrag (Zulagenvertrag) bei der RZVK nicht möglich. Informieren Sie sich über die Entgeltumwandlung oder die RZVK-Zusatzrente ohne Förderung

Antragsverfahren

Grundlage des Versicherungsverhältnisses sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die freiwillige Versicherung über die RZVK-Zusatzrente (Entgeltumwandlung oder Riesterförderung).

Sie unterzeichnen gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber den "Antrag auf Abschluss einer freiwilligen Versicherung". Mit dem Eingang des Antrags bei der RZVK kommt das Versicherungsverhältnis zustande. Sie erhalten einen Versicherungsschein.

Nach jedem Beitragsjahr erhalten Sie eine Mitteilung über Ihre erworbenen Anwartschaften aus der RZVK-Betriebsrente (Pflichtversicherung) und der RZVK-Zusatzrente (freiwillige Versicherung).

Vertragsbeginn

Die Versicherung beginnt mit dem Ersten des Monats, den der Versicherungsnehmer im Antrag bestimmt hat.
Frühestmöglicher Beginn ist der Erste des Monats der Antragsstellung.

Eine Nachzahlung für das aktuelle Beitragsjahr ist möglich.

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