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Landeshauptstadt Düsseldorf

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Schrägaufnahme aus dem Hubschrauber auf die O'Gehry-Bauten
Fotonachweis:
Medienzentrum Rheinland,
Stefan Arendt 1998

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Vertragsabschluss

Voraussetzungen

Wenn Sie bei einem Arbeitgeber, der Mitglied bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) ist, beschäftigt (Arbeitnehmer/in* und Auszubildende/er) sind, können Sie eine freiwillige Zusatzrente bei der RZVK abschließen.
Ruht Ihr Arbeitsverhältnis oder erhalten Sie aus sonstigen Gründen kein Entgelt vom Arbeitgeber ist eine Entgeltumwandlung nicht möglich.
 

Antragsverfahren

Sie und Ihr Arbeitgeber unterzeichnen gemeinsam das Anmeldeformular: Anmeldung zu bzw.
"Antrag auf Abschluss einer freiwilligen Versicherung".

Grundlage des Versicherungsverhältnisses sind die Satzung der RZVK und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die freiwillige Versicherung über die RZVK-Zusatzrente (Entgeltumwandlung).
 

Vertragsbeginn

Mit dem Eingang der Anmeldung bei der RZVK kommt das Versicherungsverhältnis zustande (Antragsverfahren). Sie und Ihr Arbeitgeber erhalten nach der Anmeldung jeweils einen Versicherungsschein.
 

Anwartschaftsmitteilung

Nach Ablauf jedes Versicherungsjahres werden wir Ihnen im Rahmen der Anwartschaftsmitteilung zusätzlich zur Höhe der Anwartschaften aus der Pflichtversicherung die Höhe der erworbenen Rentenanwartschaften aus der Entgeltumwandlung mitteilen.

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