Vertragsabschluss
Voraussetzungen
Wenn Sie bei einem Arbeitgeber, der Mitglied bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) ist,
beschäftigt (Arbeitnehmer/in* und Auszubildende/er) sind, können Sie eine freiwillige Zusatzrente bei
der RZVK abschließen.
Ruht Ihr Arbeitsverhältnis oder erhalten Sie aus sonstigen Gründen kein Entgelt vom Arbeitgeber ist
eine Entgeltumwandlung nicht möglich.
Antragsverfahren
Sie und Ihr Arbeitgeber unterzeichnen gemeinsam das Anmeldeformular: Anmeldung zu bzw.
"Antrag auf Abschluss einer freiwilligen Versicherung".
Grundlage des Versicherungsverhältnisses sind die
Satzung der RZVK und die
Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die freiwillige Versicherung über die RZVK-Zusatzrente (Entgeltumwandlung).
Vertragsbeginn
Mit dem Eingang der Anmeldung bei der RZVK kommt das Versicherungsverhältnis zustande (Antragsverfahren).
Sie und Ihr Arbeitgeber erhalten nach der Anmeldung jeweils einen Versicherungsschein.
Anwartschaftsmitteilung
Nach Ablauf jedes Versicherungsjahres werden wir Ihnen im Rahmen der Anwartschaftsmitteilung zusätzlich zur Höhe der Anwartschaften aus der Pflichtversicherung die Höhe der erworbenen Rentenanwartschaften aus der Entgeltumwandlung mitteilen.






