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Kreis Heinsberg

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Selfkant, Dorfanger und Kirche in Saeffelen
Fotonachweis:
Ulrich Hollwitz

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Beitragsänderung

Grundsätze

Sie können grundsätzlich jederzeit die Höhe Ihres Beitrages im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Mindestbeitrag / Höchstbeiträge) verändern.
Wenn Sie den Mindesteigenbeitrag zahlen möchten, sollten Sie in jedem Jahr die Höhe Ihres Beitrages überprüfen und entsprechend anpassen.
Selbstverständlich können Sie Ihren Vertrag auch jederzeit beitragsfrei stellen.

Durch eine Änderung des Beitrags sowie die Beitragsfreistellung entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.

Verfahren wenn

Ihr Arbeitgeber die Beiträge zahlt:
Sie teilen Ihrem Arbeitgeber per Vordruck mit, dass Sie den Beitrag ab einem bestimmten Zeitpunkt ändern möchten.
Den Zeitpunkt der Änderung sollten Sie vorher mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen, da bestimmte Vorlaufzeiten für die Eingaben in das Abrechnungsverfahren erforderlich sind.
Ihr Arbeitgeber wird die RZVK über die Beitragsänderung informieren.

Sie Selbst die Beiträge zahlen
Sie teilen der RZVK per Vordruck, dass Sie ab einem bestimmten Zeitpunkt Ihren Beitrag ändern möchten und ändern bei Ihrer Bank den entsprechenden Dauerauftrag.

Vordruck
Verwenden Sie für die Mitteilung an Ihren Arbeitgeber bitte den Vordruck: "Antrag auf Änderung einer freiwilligen Versicherung.

Diesen können Sie direkt im Internet aufrufen und ausfüllen oder bei der RZVK anfordern:
Telefon (0221) 82 73 – 40 04

Mehr zum Thema:
Mindesteigenbeitrag / abweichende Beitragshöhe
Beitragsrechner (ohne Ehegattenzulage)
Berechnungsvordruck (mit Ehegattenzulage)

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