Beitragsänderung (Bruttoentgeltumwandlung)
Grundsätze
Sie können grundsätzlich jederzeit die Höhe Ihres Beitrages im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Mindestbeitrag / Höchstbeiträge) verändern oder Ihren Vertrag beitragsfrei stellen.
Allerdings kann Ihr Arbeitgeber nach § 5 Abs. 2 des Tarifvertrages über die Entgeltumwandlung verlangen, dass Sie für ein Jahr einen gleich bleibenden Beitrag zahlen. Ihr Arbeitgeber kann Ausnahmen zulassen.
Durch eine Änderung des Beitrags sowie die Beitragsfreistellung entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.
Verfahren
Sie teilen Ihrem Arbeitgeber per Vordruck mit, dass Sie den Beitrag ab einem bestimmten Zeitpunkt ändern möchten.
Den Zeitpunkt der Änderung sollten Sie vorher mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen, da bestimmte Vorlaufzeiten für die Eingaben in das Abrechnungsverfahren erforderlich sind.
Ihr Arbeitgeber wird die RZVK über die Beitragsänderung informieren.
Vordruck
Verwenden Sie für die Mitteilung an Ihren Arbeitgeber bitte den Vordruck: "Antrag auf Änderung einer freiwilligen Versicherung".
Diesen können Sie direkt im Internet aufrufen und ausfüllen oder bei der RZVK anfordern:
(0221) 82 73 – 40 04






