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Stadt Duisburg

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Landschaftspark Nord
Fotonachweis:
Hans-Günter Terres

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Organisation

Wir sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Satzungskompetenz, eigenem Budget und eigenen Selbstverwaltungsorganen.

Grundlage für die Erledigung unserer Aufgaben ist das Gesetz über die kommunalen Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen (VKZVKG NW). Leiter der Versorgungskassen ist der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland in Personalunion. Der Geschäftsführer vertritt die Kassen in Rechts- und Verwaltungsgeschäften.

Selbstverwaltungsorgane sind der Verwaltungsrat für die Aufgaben Beamtenpensionen, Beihilfen, Personalentgelte und Versorgungsrücklagen sowie der Kassenausschuss für die Aufgaben Betriebsrenten und Zusatzrenten. Beide Gremien werden vom Landschaftsausschuss nach Maßgabe der vorschlagsberechtigten Verbände jeweils für die Dauer von fünf Jahren gewählt bzw. vom Leiter der Kassen berufen, soweit sie die rheinland-pfälzischen Mitglieder/Versicherten vertreten.

Die Rechts- und Versicherungsaufsicht über die Rheinischen Versorgungskassen übt das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen aus.