Organisation
Wir sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Satzungskompetenz, eigenem Budget und eigenen Selbstverwaltungsorganen.
Grundlage für die Erledigung unserer Aufgaben ist das Gesetz über die kommunalen Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen (VKZVKG NW). Leiterin der Versorgungskassen ist die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland in Personalunion. Der Geschäftsführer vertritt die Kassen in Rechts- und Verwaltungsgeschäften.
Selbstverwaltungsorgane sind der Verwaltungsrat für die Aufgaben Beamtenpensionen, Beihilfen, Personalentgelte und Versorgungsrücklagen sowie der Kassenausschuss für die Aufgaben Betriebsrenten und Zusatzrenten. Beide Gremien werden vom Landschaftsausschuss nach Maßgabe der vorschlagsberechtigten Verbände jeweils für die Dauer von fünf Jahren gewählt bzw. von der Leiterin der Kassen berufen, soweit sie die rheinland-pfälzischen Mitglieder/Versicherten vertreten.
Die aktuelle personelle Zusammensetzung der Gremien für die
Die Rechts- und Versicherungsaufsicht über die Rheinischen Versorgungskassen übt das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen aus.





