Mitglieder der Rheinischen Versorgungskassen sind:
- Städte, Gemeinden, Kreise
- Landschaftsverband Rheinland
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Unternehmen und sonstige juristische Personen des privaten Rechts, sofern sie kommunale Aufgaben wahrnehmen und ihren Sitz im Rheinland haben.
Dabei bestehen separate Mitgliedschaften für die jeweiligen Geschäftsfelder. Die Begründung der Mitgliedschaft erfolgt z.T. durch gesetzliche Vorgaben, z.T. auch durch Beitrittserklärung.
Auskunft zur Mitgliedschaft erteilen die Geschäftsbereichsleiter >>





