Aufgaben
Für unsere Mitglieder übernehmen wir folgende Aufgaben:
Beamtenpensionen- Berechnung und Zahlung der Versorgungsleistungen auf Umlagebasis und - rein mitgliedsbezogen – im Erstattungsverfahren
- vorläufige Dienstzeitberechnungen
- Dienstunfallfürsorge
- Nachversicherung
- Versorgungsausgleichsauskünfte an die Familiengerichte
- kinderbezogene Leistungen (Familienkasse)
- Durchführung der tarifvertraglich vorgesehenen betrieblichen Altersversorgung (Pflichtversicherung) im Umlagewege oder im Kapitaldeckungsverfahren
- Durchführung der tarifvertraglich vorgesehenen Freiwilligen Versicherung (mit Riesterförderung oder im Wege der Entgeltumwandlung) zur Aufstockung der Betriebsrente aus der Pflichtversicherung
- Berechnung und Zahlung der Beamtenbesoldung und der Arbeitnehmerentgelte
- Berechnung und Zahlung von Reisekosten
- als Landesfamilienkasse Bearbeitung von Kindergeld für die Mitgliedskommunen mit Sitz im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland
- Berechnung, Festsetzung und Zahlung der Beihilfen für Beamte/Beamtinnen sowie beihilfeberechtigte Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen
- treuhänderische Verwaltung der Versorgungsrücklagen, die die kommunalen Dienstherren zur Rückdeckung ihrer künftigen Pensionsverpflichtungen bilden
- Berechnungen der Pensionsrückstellungen nach der Neuen Kommunalen Finanzverfassung/Doppik
- Aufzeigen der mitgliedsbezogenen Entwicklung der künftigen Versorgungsleistungen durch versicherungsmathematische Gutachten
- Planung von Vorsorgestrategien für den Umgang mit steigenden Versorgungsleistungen





