Urlaubsgeld (BAT / BMT-G)
Anspruchsvoraussetzungen
Das Urlaubsgeld wird Ihnen gezahlt, wenn Sie
- am 01. Juli im Arbeitsverhältnis stehen
und - seit dem 01. Januar ununterbrochen als Angestellter, Beamter, Arbeiter, Richter, Soldat auf Zeit, Berufssoldat, Arzt im Praktikum, Auszubildender, Praktikant, Schülerin/Schüler in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Krankenpflegehilfe oder Hebammenschülerin/-schüler in der Entbindungspflege im öffentlichen Dienst gestanden haben
und - mindestens für einen Teil des Monats Juli Anspruch auf Vergütung, Urlaubsvergütung oder Krankenbezüge haben.
Höhe
Sie erhalten bei Vollbeschäftigung ein Urlaubsgeld
in den Vergütungsgruppen
X bis Vc und KR I bis KR VI 332,34 EUR
in den übrigen Vergütungsgruppen 255,65 EUR
sowie
in den Lohngruppen 1 – 9 332,34 EUR.
Bei Teilzeitbeschäftigung erhalten Sie das Urlaubsgeld anteilig.
Maßgebend ist Ihre am 1. Juli des jeweiligen Kalenderjahres geltende individuelle Arbeitszeit.
Steuerliche Behandlung
Das Urlaubsgeld gehört steuerlich zu den “sonstigen Bezügen“.
Der sonstige Bezug wird durch die Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle so besteuert, als wenn er gleichmäßig jeden Monat mit einem Zwölftel dem Arbeitnehmer zugeflossen wäre. Durch die progressive Wirkung des Steuertarifs ergibt sich dabei regelmäßig ein höherer Steuersatz.
Das Urlaubsgeld gehört nicht zum zusatzversorgungspflichtigen Entgelt.






