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Kreis Altenkirchen

Kreis Altenkirchen

Druidenstein in Kirchen-Herkersdorf
Fotonachweis:
Kreisarchiv des Kreises Altenkirchen

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Urlaubsgeld (BAT / BMT-G)

Anspruchsvoraussetzungen

Das Urlaubsgeld wird Ihnen gezahlt, wenn Sie

Höhe

Sie erhalten bei Vollbeschäftigung ein Urlaubsgeld

in den Vergütungsgruppen

X bis Vc und KR I bis KR VI 332,34 EUR
in den übrigen Vergütungsgruppen 255,65 EUR

sowie
in den Lohngruppen 1 – 9 332,34 EUR.

Bei Teilzeitbeschäftigung erhalten Sie das Urlaubsgeld anteilig.
Maßgebend ist Ihre am 1. Juli des jeweiligen Kalenderjahres geltende individuelle Arbeitszeit.

Steuerliche Behandlung

Das Urlaubsgeld gehört steuerlich zu den “sonstigen Bezügen“.
Der sonstige Bezug wird durch die Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle so besteuert, als wenn er gleichmäßig jeden Monat mit einem Zwölftel dem Arbeitnehmer zugeflossen wäre. Durch die progressive Wirkung des Steuertarifs ergibt sich dabei regelmäßig ein höherer Steuersatz.
Das Urlaubsgeld gehört nicht zum zusatzversorgungspflichtigen Entgelt.

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