Sozialzuschlag
Der Sozialzuschlag ist ein kindbezogener Anteil Ihrer Bezüge, der zu Ihrem Lohn gezahlt wird.
Sie erhalten den Sozialzuschlag, wenn Sie
- das Kindergeld erhalten
oder - grundsätzlich Anspruch auf die Zahlung des Kindergeldes haben, jedoch eine andere Person das Kindergeld erhält bzw. eine dem Kindergeld vergleichbare Leistung gewährt wird
Der Sozialzuschlag wird für jedes Kind insgesamt nur einmal gewährt.






