Musterentgeltnachweis Beamte/-innen
Die von den Rheinischen Versorgungskassen erstellten Entgeltnachweise folgen einem Systemstandard, der prinzipiell von
vielen Unternehmen verwendet wird.
Dieser wird allerdings durch spezifische Besonderheiten des öffentlichen Dienstes ergänzt (z. B. Daten zum
Kindergeld).
Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen als Lesehilfe ein paar Erläuterungen zum Aufbau Ihres monatlichen
Entgeltnachweises geben.
Allerdings enthält jede Abrechnung individuelle, auf die jeweilige Arbeits- und Lebenssituation des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin
bezogene Besonderheiten. Daher kann eine allgemeine Information niemals alle Einzelfragen beantworten.
Für spezielle Fragen zu Ihrer Entgeltabrechnung stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Ihres örtlichen Personalbüros sowie des Geschäftsbereiches Personalentgelte zur Verfügung.
Bitte kontrollieren Sie Ihre Abrechnung jeden Monat, da Ihnen ggf. rückwirkende Ansprüche verloren gehen. Teilen Sie Veränderungen immer rechtzeitig mit, da die Abrechnung für einen Monat immer im voraus zum laufenden Monat erstellt wird. Sollten Unterlagen nicht rechtzeitig vorliegen, werden diese ggf. erst rückwirkend beachtet.
Wenn Sie mit der Maus über die einzelnen Bereiche des Entgeltnachweises fahren, erscheinen hilfreiche
Erläuterungen.
Der Entgeltnachweis öffnet sich mit den Erklärungen in einem neuen Fenster.






