Leistungskatalog der Personalabrechnung einschl. der Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld
Die Rheinischen Versorgungskassen übernehmen im Namen und im Auftrag ihrer Mitglieder alle Aufgaben der Berechnung und Zahlung der Besoldung und der Entgelte einschließlich der daraus resultierenden monatlichen und jährlichen Nacharbeiten.
Dazu gehören insbesondere die nachstehenden Geschäftsvorfälle:
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Meldungen und Abfragen können durch eine Online-Anbindung sichergestellt werden.
Die Rheinischen Versorgungskassen führen die Personalabrechnungs- und Kindergeldakten. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Personalabrechnung erfolgt bei den Rheinischen Versorgungskassen.
Kostenerstattung
Zur Deckung der Verwaltungskosten wird ein jährlicher Verwaltungskostenbeitrag je Abrechnungsfall erhoben. Die Höhe richtet sich insbesondere nach dem Mengengerüst der Abrechnungsfälle sowie dem Aufwand für die Online-Anbindung.
Der Verwaltungskostenbeitrag bewegt sich derzeit in einem Rahmen von 140,00 € bis 185,00 € pro Abrechnungsfall und Jahr.
Der im Rahmen des Üblichen liegende Aufwand für Schulung und Altdatenübernahme wird nicht gesondert in Rechnung gestellt.
Stand: August 2011
Auskunft
Rheinische VersorgungskassenGeschäftsbereich Personalentgelte
Mindener Straße 2
50679 Köln
Iris Leimbach
(0221) 82 73-36 19
kontakt
Karen Keller
(0221) 82 73-32 65
kontakt






