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Kreis Cochem-Zell

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Reichsburg in Cochem
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Kindergeldmerkblatt

 



Kindergeld bei der Landesfamilienkasse der Rheinischen Versorgungskassen

Die Rheinischen Versorgungskassen übernehmen als Landesfamilienkasse die Bearbeitung des Kindergeldes für Ihre Mitglieder.
Aufgrund der Landesfamilienkassenverordnung NRW vom 27.07.2004 können die Gemeinden, Gemeindeverbände oder eine sonstige kommunale Körperschaft, kommunale Anstalt oder kommunale Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland die Rhein. Versorgungskassen mit der Bearbeitung von Kindergeld gem. § 72 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) beauftragen.

Bearbeitungsumfang

Verfahren

Kostenerstattung

Zur Deckung der Verwaltungskosten wird ein jährlicher Verwaltungskostenbeitrag von derzeit 40,00 € pro Kind und Jahr erhoben.

Auskunft

Für weitere Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

Iris Leimbach
Telefon (0221) 82 73-36 19
E-Mail kontakt

Thomas Wölfel
Telefon (0221) 82 73-27 31
E-Mail kontakt

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