- Anspruch auf Kindergeld
- Antragstellung
- Höhe des Kindergeldes
- Anspruch über 18 Jahre
- Einkünfte und Bezüge des Kindes
- Ansprechpartner der Landesfamilienkasse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) für Kindergeldberechtigte
Quelle: Bundeszentralamt für Steuern
Das Kindergeld gehört seit 1996 zum Steuerrecht und wird als vorweggenommene Steuervergütung festgesetzt und ausgezahlt. Zuständige Finanzbehörden sind die Familienkassen, die unter der Fachaufsicht des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) stehen, so auch die Landesfamilienkasse der Rhein. Versorgungskassen.
Weitere Informationen erhalten Sie über das Bundeszentralamt für Steuern oder im aktuellen Kindergeldmerkblatt.






