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Stadt Duisburg

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Landschaftspark Nord in Duisburg bei Nacht
Fotonachweis:
Medienzentrum Rheinland,
Stefan Arendt 1996

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Kindergeldmerkblatt

 



Das Kindergeld gehört seit 1996 zum Steuerrecht und wird als vorweggenommene Steuervergütung festgesetzt und ausgezahlt. Zuständige Finanzbehörden sind die Familienkassen, die unter der Fachaufsicht des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) stehen, so auch die Landesfamilienkasse der Rhein. Versorgungskassen.

Weitere Informationen erhalten Sie über das Bundeszentralamt für Steuern oder im aktuellen Kindergeldmerkblatt.



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