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Stadt Mönchengladbach

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Lohnsteuerkarte 2010 - Wohin damit?

Sie erhalten in den nächsten Tagen von Ihrer Gemeinde die Lohnsteuerkarte 2010. Falls Sie einen Steuerfreibetrag eintragen oder ändern lassen wollen, wenden Sie sich bitte zuerst an Ihr Finanzamt. Senden Sie uns Ihre Lohnsteuerkarte 2010 bitte erst danach zu.

Abgabe der Lohnsteuerkarte bei Ihrer Personalstelle oder direkte Versendung an:

Rhein. Versorgungskassen
044 - Personalentgeltservice

für Pensionäre:

Rhein. Versorgungskassen
042 - Versorgung

Bitte tragen Sie im Feld "Ordnungsmerkmal des Arbeitgebers" (auf Ihrer Lohnsteuerkarte oben rechts)
Muster Lohnsteuerkarte
neben der Dienststellennummer Ihre aktuelle Personalnummer deutlich lesbar ein.

Alle Eintragungen in der Lohnsteuerkarte genau prüfen!

Bitte übersenden Sie uns Ihre Lohnsteuerkarte 2010 ohne weitere Mitteilungen und Anschreiben möglichst bald. Liegt uns Ihre Lohnsteuerkarte 2010 nicht rechtzeitig vor, werden Ihre Bezüge für Januar 2010 zunächst nach den uns bekannten Steuermerkmalen (ohne Berücksichtigung von Frei- bzw. Hinzurechnungsbeträgen) des Jahres 2009 versteuert. Liegt sie uns bis 31.03.2010 immer noch nicht vor, werden Ihre Bezüge rückwirkend ab dem Monat Januar 2010 nach Steuerklasse VI versteuert.
Wenn Sie uns Ihre Lohnsteuerkarte 2010 richtig gekennzeichnet und rechtzeitig übersenden, können wir die darin eingetragenen Steuermerkmale (Steuerklasse, Freibetrag, usw.) direkt und zuverlässig verarbeiten.

Bitte sehen Sie von telefonischen Rückfragen, die nur den Eingang Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 betreffen, im Interesse einer raschen Bearbeitung ab.

Lohnsteuerkartenverfahren letztmals für das Jahr 2010
Die Gemeinden haben letztmals für das Kalenderjahr 2010 Lohnsteuerkarten auszustellen. Das bisherige Lohnsteuerkartenverfahren wird ab 2011 durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Verfahren ElsterLohn II) abgelöst.

Lohnsteuerrechtliche Änderungen ab 1. Januar 2010

  1. Einführung eines Faktorverfahrens anstelle der Steuerklassenkombination III/V
    Auf Antrag beider Ehegatten hat das Finanzamt anstelle der Steuerklassenkombination III/V jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor zur Ermittlung der Lohnsteuer einzutragen. Damit soll der Ehegatte mit dem niedrigeren Arbeitslohn steuerlich weniger hoch belastet werden als bislang in der Steuerklasse V und der Ehegatte mit dem höheren Arbeitslohn steuerlich mehr belastet werden als bislang in der Steuerklasse III. Weitere Erläuterungen finden Sie in der Broschüre der Finanzministerien der Länder "Lohnsteuer 2010, Kleiner Ratgeber für Steuerzahler", die für eine Übergangszeit im BADV-Internetportal zur Verfügung steht.

  2. Neuer Lohnsteuertarif und stärkere Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen
    Aufgrund des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (sogenanntes Konjunkturpaket II) werden der Grundfreibetrag und die Tarifgrenzen angehoben.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und für Ihr Verständnis.

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