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Stadt Duisburg

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ELektronische STeuer ERklärung (ELSTER)

Was bedeutet Elster?

Das zentrale Projekt heißt EL ektronische ST euer ER klärung ELSTER.
ElsterLohn ist ein Bestandteil von ELSTER und bezeichnet die elektronische Übertragung der Lohnsteuerdaten an die Finanzverwaltung durch den Arbeitgeber. Alle Arbeitgeber mit maschineller Lohn- und Gehaltsabrechnung sind durch das Steueränderungsgesetz 2003 gesetzlich verpflichtet die Lohnsteuerdaten der Mitarbeiter/-innen ab 2004 elektronisch an die Finanzverwaltung zu melden.

Was ist eigentlich die eTin?

Für die elektronische Datenübermittlung hat der Arbeitgeber aus dem Namen, Vornamen und Geburtsdatum der Arbeitnehmer/-innen ein Ordnungsmerkmal nach amtlich festgelegter Regel für die Arbeitnehmer/-innen zu bilden und zu verwenden.

Der Begriff eTin steht für "electronic Taxpayer Identification Number", elektronische Steuerzahler-Identifikationsnummer. Sie wird in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung aufgenommen. Sie müssen diese künftig bei der Einkommensteuererklärung auf der Anlage N oben links unterhalb der Steuernummer angegeben. Über diese eTIN erfolgt die Zuordnung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zur jeweiligen Einkommensteuererklärung. Sie ist unabhängig von der Steuernummer.

Wie wird die eTin gebildet?

Vom Namen und Vornamen werden grundsätzlich die ersten vier Konsonanten verwendet. "SCH" werden durch "Y" ersetzt. Wenn der Name nicht genug Konsonanten enthält, werden die Vokale des Namens von hinten verwendet. Wenn der Name aus weniger als 4 Buchstaben besteht, werden die verbleibenden Stellen mit "X" aufgefüllt.

Vom Geburtsjahr werden die letzten 2 Ziffern verwendet. Der Geburtsmonat wird alphabetisch durch die Buchstaben A (= Januar) bis L (= Dezember) dargestellt, der Geburtstag mit den Ziffern 01-31. Abschließend wird eine Prüfziffer (alphanumerisch) angehängt.

Was passiert mit meiner Steuerkarte?

Nach Ablauf des Kalenderjahres 2004 darf der Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte grundsätzlich nicht aushändigen (Ausnahme: Sie enthält eine Lohnsteuerbescheinigung eines vorherigen Arbeitgebers und der/die Arbeitnehmer/-in wird zur Einkommensteuer veranlagt). Alle nicht ausgehändigten Lohnsteuerkarten ohne Lohnsteuerbescheinigung kann der Arbeitgeber hingegen vernichten; nicht ausgehändigte Lohnsteuerkarten mit Lohnsteuerbescheinigungen hat er dem Betriebsstättenfinanzamt einzureichen.

Die Lohnsteuerkarte ist wie bisher dem Arbeitgeber vorzulegen!

Woher weiß ich, welche Daten mein Arbeitgeber gemeldet hat?

Sie erhalten eine entsprechende Aufstellung der gemeldeten Daten, sobald diese von der Finanzverwaltung geprüft und bestätigt wurden (Gemeldet werden muss bis spätestens 28.02. des Folgejahres). Diese Aufstellung ist mit dem ehemaligen 'Lohnsteueraufkleber' vergleichbar und wird nach einem amtlich vorgeschriebenen Muster gefertigt. Sie enthält auch die eTIN. Die Aufstellung über die maschinell gemeldeten Daten braucht der Einkommensteuererklärung nicht mehr beigefügt zu werden.

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