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Elektronische Lohnsteuerkarte ab 2012 - was ist mit 2011?

Bis Januar 2012 sollen die bisherigen Lohnsteuerkarten und das damit verbundene Verfahren durch ein papierloses elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer mit dem Namen "Elektronische Lohnsteuer-Abzugs-Merkmale" (ELStAM) ersetzt werden.
Die Lohnsteuerkarte 2010 behält daher ausnahmsweise auch über das Jahr 2010 hinaus ihre Gültigkeit einschließlich eventuell eingetragener Freibeträge.

Für das Kalenderjahr 2011 muss daher keine neue Lohnsteuerkarte eingereicht werden, da sämtliche Daten der Steuerkarte 2010 automatisch für das Jahr 2011 übernommen werden. Dies gilt ausdrücklich auch für eingetragene Freibeträge oder einen bei der Steuerklasse IV eingetragenen Faktor.

Sind die für das Jahr 2010 geltenden Daten nicht mehr zutreffend oder sollen sie aus anderen Gründen geändert werden, so muss die Lohnsteuerkarte 2010 bei der RVK anfordert und die Änderung entsprechend bei dem zuständigen Finanzamt Ihres Wohnsitzes beantragt werden.

Nehmen Sie im Jahr 2011 zum ersten Mal eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung auf und haben daher keine Lohnsteuerkarte 2010, so kann Ihr Finanzamt Ihnen auf Antrag eine arbeitgeberbezogene Ersatzbescheinigung mit den Lohnsteuerabzugsmerkmalen für den Lohnsteuerabzug ausstellen.

Für erstmalige Ausbildungsverhältnisse (= direkt im Anschluss an die Schule) gilt bei Ledigen jedoch eine Vereinfachung. In diesen Fällen kann der Arbeitgeber nach einer entsprechenden Erklärung des Arbeitnehmers auch ohne eine Ersatzbescheinigung des Finanzamtes die Lohnsteuerklasse I beim Steuerabzug zugrunde legen.

Für die folgenden Fälle stellen die Finanzämter Ihres Wohnsitzes Ersatzbescheinigungen aus:

Wird keine Lohnsteuerkarte/-bescheinigung vorgelegt, ist die RVK verpflichtet, ggf. rückwirkend ab 01.01. erhöhte Steuern nach der Steuerklasse VI einzubehalten.

Weitere nützliche Informationen hierzu erhalten Sie über das Bundesministerium der Finanzen.

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