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Kreis Bad Kreuznach

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Saline: Unablässig rieselt Sole durch die Reiserwand
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Kreismedienzentrum Bad Kreuznach

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Familienzuschlag

Die Höhe des Familienzuschlages richtet sich zum Teil nach der Besoldungsgruppe sowie nach dem Familienstand.

Stufen des Familienzuschlages

Ledige oder Geschiedene erhalten grundsätzlich keinen Familienzuschlag.

Stufe 1

Den Betrag der Stufe 1 erhalten

Stufe 2

Der Familienzuschlag der Stufe 2 besteht aus dem Familienzuschlag der Stufe 1 und dem Kinderanteil für ein Kind. Die weiteren Stufen richten sich nach der Anzahl der Kinder.

Den kinderbezogenen Anteil im Ortszuschlag erhalten:

Der kinderbezogene Anteil im Ortszuschlag wird für jedes Kind insgesamt nur einmal gewährt.

Eheleute im öffentlichen Dienst

Sind beide Eheleute im öffentlichen Dienst beschäftigt oder erhalten Versorgungsbezüge nach beamtenrechtlichen Vorschriften und haben Anspruch auf Orts- bzw. Familienzuschlag, so erhalten sie bei Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe 1, diesen jeweils nur zur Hälfte.

Ist einer der Eheleute oder sind sogar beide mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt, steht ihnen Familienzuschlag der Stufe 1 für den entsprechenden Anspruchsberechtigten auch nur anteilig der geleisteten Stundenzahl zu.

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