Entgelt nach dem Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V)
TV-V Grundsätzliches
Ihr Entgelt richtet sich nach dem Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V). Darüber hinaus gehören aus besonderen Anlässen gezahlte Zulagen, jährliche Sonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen zu den Entgeltbestandteilen.
Das Entgelt wird nach der Tätigkeit (Entgeltgruppen) und der Betriebszugehörigkeit (Entgeltstufen) bemessen.
Entgeltstufen
Jede Entgeltgruppe ist in 6 Stufen aufgeteilt. Beginnend mit der Stufe 1 erreichen Sie grundsätzlich die jeweils nächste Stufe innerhalb Ihrer Entgeltgruppe nach folgender Betriebszugehörigkeit:
- Stufe 2 nach zwei Jahren in Stufe 1,
- Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
- Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
- Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4,
- Stufe 6 nach vier Jahren in Stufe 5.
Bruttovergütung
Von Ihrer Bruttovergütung müssen Sie grundsätzlich Steuern, Beiträge zur Sozialversicherung (SV) sowie eine Umlage zur Zusatzversorgung (ZVK) zu zahlen. Hierzu wird jeweils als Grundlage ein Steuerbrutto, ein SV-Brutto und ein ZVK-Brutto ermittelt. Im Bruttoteil Ihres Entgeltnachweises ist jeweils das laufende Monatsbrutto sowie der bis zu dem laufenden Monat erreichte Jahreswert ersichtlich.
Fälligkeit der Zahlung
Die laufenden monatlichen Bezüge gem. § 6 Nr. 2 TV-V werden Ihnen jeweils zum letzten eines Monats gezahlt. Die Sonderzahlung wird Ihnen mit dem für November zustehenden Entgelt ausgezahlt. Ein Teilbetrag kann zu einem früheren Zeitpunkt ausgezahlt werden.






