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Kreis Euskirchen

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Radioteleskop in Effelsberg
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Medienzentrum Rheinland,
Inge Jung 1999

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Einkünfte und Bezüge des Kindes

Was zählt zu den Einkünften und Bezügen meines Kindes?

Die Einkünfte und Bezüge (nach Abzug des Arbeitnehmeranteils der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge), mit denen Ihr Kind seinen Unterhalt oder seine Berufsausbildung bestreiten kann, dürfen ab dem Kalenderjahr 2010 nicht mehr als 8.004 € (bis 2009: 7.680 €) betragen.

Zu den Einkünften und Bezügen gehört insbesondere

Ein Verzicht auf durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung festgesetzte Bezüge sowie auf Lohnersatzleistungen oder Teile von Ausbildungsbeihilfen ist unbeachtlich.

Nicht zu den Einkünften und Bezügen in diesem Sinne gehören z. B. Unterhaltsleistungen der Eltern an das Kind sowie Bezüge, die für besondere Ausbildungszwecke vorgesehen sind (z.B. Büchergeld).

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