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Kreis Daun

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Karl Maas, Daun

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Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Anspruchsvoraussetzungen

Das 5. Gesetz zur Vermögensbildung enthält folgende Anspruchsvoraussetzungen:

Höhe des Arbeitgeberanteiles der VL (§ 2 Gesetz über vermögenswirksame Leistungen für Beamte)

Sie erhalten als vollzeitbeschäftigte/-r Beamtin/-er einen Arbeitgeberanteil zur VL von monatlich 6,65 €.

Als nicht vollzeitbeschäftigte/-r Beamtin/-er erhalten Sie von dem o. g. Betrag den Teil, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht.

Beamte/-innen, deren Grundgehalt nebst Amtszulagen und Familienzuschlag der Stufe 1 oder deren Anwärterbezüge 971,46 € nicht erreicht, erhalten 13,29 €.

Maßgebend sind die Verhältnisse am Ersten eines jeweiligen Kalendermonats.

Antrag

Damit Ihnen ein Arbeitgeberanteil zur VL gezahlt und der Betrag zur VL an Ihr Anlageinstitut überwiesen wird, reichen Sie bitte den für den Arbeitgeber bestimmten Antrag auf Überweisung unterschrieben bei der RVK (Geschäftsbereich Personalentgelte) ein.
Dieser muss die Vertragsnummer, die monatliche Höhe des Sparbetrages und den Vertragsbeginn enthalten.

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